März
23. März 2012 12 Uhr
Diverse
Verantwortung übernehmen für die Schwierigsten! - Brauchen wir dazu die geschlossene Heimunterbringung?
Der Ruf nach geschlossener Heimunterbringung für betreute Menschen auf der Grundlage des § 1906 BGB wird immer lauter und zahlreicher.
- Was sind die Grunde für diese Entwicklung, wer erhebt diese Forderung, und wie wird diesem Verlangen nach Ausgrenzung und Einschluss in der Praxis entsprochen? Welcher Kreis von Betreuten ist betroffen?
- Was geschieht im Vorfeld einer geschlossenen Heimunterbringung? Werden alle Möglichkeiten zur Vermeidung dieses massiven Eingriffs in die Grundrechte genutzt?
- Welche Verfahrensregeln sind bei der geschlossenen Heimunterbringung zu beachten? Welche Herausforderung an konzeptionelle Anspruche, an die Qualität professionellen Handelns und an die Haltung der Helfenden gehen mit einer Maßnahme der geschlossenen Heimunterbringung einher?
- Wer nimmt an welchem Punkt der Maßnahme Verantwortung wahr? Was geschieht nach Beendigung der Maßnahme?
Diese Fragen und weitere Aspekte zu diesem psychiatrischen »Trendthema« wollen die veranstaltenden Verbände:
- Arbeitsgemeinschaft Psychiatrie im Rheinland e.V.
- Betreuungsgerichtstag e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. und
- Landschaftsverband Rheinland
aus ihren jeweiligen Perspektiven zur Diskussion stellen.
Weitere Infomrationen zur Tagung und zur Anmeldung sowie das komplette Programm können Sie dem Veranstaltungsflyer entnehmen, oder auf der Webseite der Betreuungsgerichtstag e.V. erfahren.
Eintritt
Termin 23. und 24. März 2012
Veranstaltungsort
Hermann-Pünder-Straße 1
50663 Köln Anfahrt